Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Heimatverein De Treidlers von Kuhstermoor e. V.
Kuhstedtermoor 24c, 27442 Gnarrenburg
Vereinsregister: VR 150214 Registergericht: Amtsgericht Bremervörde
Vertreten durch: Adrian Stelljes
Kontakt Telefon: 04763-628838
E-Mail: heimatverein-treidlers@gmx.de
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Quelle: e-recht24.de
Datenschutz
Präambel
Der Heimatverein De Treidlers von Kuhstermoor e.V. (Kurzform: De Treidlers e. V.) verarbeitet in vielfacher Weise personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der De Treidlers e.V. die nachfolgende Datenschutzordnung.
§1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowohl automatisiert in EDV-Anlagen, als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet, oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen, wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer), Geburtsdatum, Geschlecht, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, erhaltene Ehrungen.
§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, ggfls. in Publikationen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
3. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Vorsitzenden zugeordnet, soweit diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. Der Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§5 Technische und organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. manueller Dokumenten erfolgt bei De Treidlers e.V. nach folgenden Grundsätzen:
1. bei der Nutzung von privaten Rechnern: Installation eines üblichen Virenschutzprogramms, wenn mit dem Rechner auch im Internet gearbeitet wird. Der Bereich auf dem Rechner oder auf Speichermedien ist mit einem individuellen Passwort für den persönlichen Gebrauch abzusichern. Die Daten werden regelmäßig gesichert und getrennt von dem Verzeichnis, in dem die Daten zur Verarbeitung liegen, aufbewahrt.
2. Papierdokumente: Sind unter Verschluss zu halten. Zugriffsrechte sind zu definieren.
3. Datenversand: Die Kommunikation zu den Mitgliedern, sowie zwischen Vorstand und Beirat, erfolgt verschlüsselt (SSL/TLS). Beim Versand von Informationen an mehrere Empfänger, darf der einzelne Empfänger für andere nicht erkennbar sein, z.B. als „bcc“ anlegen.
§6 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten, ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen, zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmungsatzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweckverwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§7 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail, hat der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Accounts: Heimatverein-Treidlers@gmx.de eingerichtet, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation zwischen Mitgliedern und Vorstand/ Beirat zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/ oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden, bzw. dürfen für den Empfänger die anderen E-Mail-Empfänger nicht sichtbar bzw. nachvollziehbar sein.
§8 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§9 Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist gemäß § 38 BDSG „Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen“ nicht erforderlich, da bei De Treidlers e.V. weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Der Verein erfüllt ebenfalls nicht die in Art. 35 DSGVO aufgeführten Bedingungen für die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Aus vorgenannten Gründen, wird beim De Treidlers e.V. kein Datenschutzbeauftragter eingesetzt.
§10 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorsitzenden. Eine Delegierung an Mitarbeiter unter Aufsicht des Vorstandes ist zulässig. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorsitzenden und den Administrator vorgenommen werden.
2. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen und/ oder Gruppen, die einen eigenen Internetauftritte (z. B. Homepage, Kurznachrichtendienst z. B. WhatsApp) einrichten wollen, müssen die ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands haben. Für den Betrieb dieses Internetauftritts von Abteilungen und/ oder Gruppen sind Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorsitzende weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstandes nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§11 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Funktionsträger, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins, dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung, können geahndet werden.
§12 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Gesamtvereins am 13.12.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.